Jüdische Lebenswege in Westfalen
Ein Schülerprojekt des Gymnasium Petrinum Dorsten

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Tabellarischer Lebenslauf
24. April 1952- Auseinandersetzung mit KPD und SED

Auseinandersetzung mit KPD und SED
Frau Wolff (SPD): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin erschüttert über diese Diskussion, die sich am heutigen Abend im Jahre 1952 im Bundesparlament abspielt. Als 1933 die Demokraten im Kampfe gegen den Nationalsozialismus von den Nationalsozialisten ihrer Freiheit beraubt wurden, als sie in die Konzentrationslager kamen, als sie den Weg aufs Schafott antreten mussten, verzweifelte man daran, dass einmal wieder die Menschlichkeit ihr Haupt erheben würde. Als dann noch die Juden von den Nazis verschleppt und ermordet wurden und jüdische Kinder zu Tausenden in Auschwitz vergast wurden, da verhüllte die ganze zivilisierte Welt ihr Haupt vor Scham. Für uns, die wir selber in den Konzentrations-Lagern waren — ich schließe auch die Kollegen von der KPD nicht aus, denn auch sie waren ja unter dem Naziregime Verfolgte -, gab es nur eins: Nie wieder darf Stacheldraht die Menschen umzingeln; nie wieder darf ein System des Terrors
die Welt ins Unglück stürzen! Und als 1945 vorbei war, erinnerten wir uns unter Schrecken und Erschauern der vielen, vielen Kinder, die von den Nazis umgebracht worden waren. Ich erinnere mich noch eines Tages im Jahre 1943 — es war der 2. November —, als aus dem Getto von Riga 2000 Kinder nach Auschwitz geschafft wurden, um dort umgebracht zu werden, und die Mütter, die noch lebten, wahnsinnig wurden vor Schmerz und ihren Kindern nachstürzten, um selbst mit in den Tod zugehen. Und mit vielen anderen frei geworden bin, da haben wir gesagt: Alle unsere Arbeit soll dem Menschenrecht
und der Menschenwürde gelten, damit so etwas niemals wieder auf die Welt kommt!

(Stürmischer Beifall im ganzen Hause außer bei der KPD.)

Wir haben in den Jahren 1933 bis 1945 geglaubt, es mit Wahnsinnigen zu tun zu haben, die alle Menschen, die anders dachten als sie, zu Mördern, zu Verbrechern und zu Menschen zweiter Klasse stempelten, und wir waren erschüttert, dass der Nazigeist noch nicht ausgestorben ist. Ich appelliere auch an Sie, die Sie doch letzten Endes Deutsche sind, wenn auch Mitglieder
der KPD, ich appelliere an Sie, die Sie selbst das Elend eines
Diktatur-Systems über sich haben ergehen lassen: Soll denn immer noch die Menschlichkeit in Schutt und Asche gehen? Soll denn die Welt noch immer in Scham ihr Haupt verhüllen müssen? Geht es denn nicht, dass man endlich einmal freier denken lernt? Sie, meine Herren, haben so lange kein Recht, gegen die Methoden Adolf Hitlers etwas zu sagen und sich über die Vergasung von Menschen in der Nazizeit zu beschweren, solange Sie selbst auch nur ein Atom dieser Methoden gutheißen, ganz gleich, gegen wen diese Methoden angewendet werden.

(Lebhafter Beifall bei der SPD, in der Mitte und rechts.)

Ich bin Jüdin und habe meine ganze Familie, meine Kinder, meinen Mann, die Schwiegersöhne und die Enkelkinder verloren. Aber ich möchte hier an dieser Stelle sagen: es geht nicht an, dass diese Methoden weiter bestehen. Wir haben die Verpflichtung, der Freiheit eine Gasse zu schlagen. Meine Herren von der KPD und alle die, die das System der Konzentrationslager heute noch gutheißen, was haben Sie denn getan, um den Nazigeist zu bekämpfen? Wenn man
dieselben Maßnahmen gutheißt, dann kann man die anderen nicht verurteilen!
(…..)


24. Juni 1953- Probleme älterer und weiblicher Angestellter

Entschädigung für NS- Opfer Frau Wolff (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Auftrage der Fraktion der Sozialdemokraten habe ich folgende Erklärung abzugeben: Die sozialdemokratische Fraktion hat im Ältestenrat widersprochen, dass jetzt noch eine erste Lesung des Entwurfs eines Bundesentschädigungsgesetzes stattfindet, nachdem die Ausschussberatungen in der Sache bereits
abgeschlossen sind. Sie wird sich deshalb heute zur Sache selbst nicht äußern. Sie weist darauf hin, dass auf ihren Antrag bereits im Dezember 1950 die Bundesregierung ersucht worden ist, den Entwurf eines Gesetzes zur Entschädigung von Opfern der nationalsozialistischen Verfolgung vorzulegen. Sie stellt weiterhin fest, dass im Sommer 1951 mit Drucksache Nr. 1828 die Bundesregierung erneut auf sozialdemokratische Initiative hin
verpflichtet wurde, einen solchen Gesetzentwurf in den Bundestag zu bringen. Schließlich hat die sozialdemokratische Fraktion, als diese beiden Versuche erfolglos blieben, durch die Drucksache Nr. 3472 am 18. Juni 1952 einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der dem Ausschuss für Rechtswesen und Verfassungsrecht überwiesen wurde. Über diesen Antrag hat "der Ausschuss unter Zugrundelegung der jetzt in der Drucksache Nr. 4527 enthaltenen Vorlage sowie unter Beachtung der Fassung des Bundesrates vom November 1952
und des Bundesratsbeschlusses vom 20. Februar 1953 bereits wochenlang verhandelt. Im Ausschuss ist eine Vereinbarung über die Erledigung der Vorlage erfolgt. Der heutigen ersten Lesung kommt mithin nicht mehr als eine rein formale Bedeutung zu. Wir empfangen diese Vorlage mit den Worten: Spät kommt ihr, doch ihr kommt! In den nächsten Tagen ist das Gesetz in zweiter und dritter Lesung gemäß dem Ausschussvorschlag zu verabschieden. Wir Sozialdemokraten sehen in diesem außerordentlichen Verfahren nur eine durch die Notlage der in- und ausländischen Opfer, besonders der jüdischen Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung verursachte unbedingt notwendige Maßnahme und werden im nächsten Bundestag durch einen Antrag nach den geeigneten
Mitteln suchen, um die Frage der Wiedergutmachung in jeder Beziehung zufrieden stellend zu lösen.

(Beifall bei der SPD.)



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